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Artensterben in der Agrarlandschaft stoppen

Bilanz der hessischen Biodiversitätsstrategie: Landwirtschaft

Hessen hat trotz einiger erfolgreicher Einzelprojekte seine gesetzten Ziele nicht erreicht. Artenreiches Grünland wird unzureichend geschützt, der Verlust von verbindenden Strukturen muss aufgehalten werden und die Artenvielfalt im Offenland schwindet.


Eine kleinteilige abwechslungsreiche Agrarlandschaft bietet zahlreichen Arten einen Lebensraum - Foto: Christoph Armbruster/www.naturgucker.de

Eine kleinteilige abwechslungsreiche Agrarlandschaft bietet zahlreichen Arten einen Lebensraum - Foto: Christoph Armbruster/www.naturgucker.de

Für viele Tiere und Pflanzen sind Äcker und Grünland wichtige Lebensräume, die menschengemacht sind. In den letzten Jahrzehnten fand eine Veränderung der landwirtschaftlichen Nutzung statt. Sie gilt als bedeutende Ursache für den voranschreitenden Verlust an schützenswerten Lebensräumen und den Rückgang zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Allein in Schutzgebieten kann die biologische Vielfalt des Offenlandes nicht bewahrt werden. Ansätze, die eine Trendumkehr bewirken können, sind in hessischen Projekten bereits erprobt. Jetzt gilt es Projekterfahrungen in dauerhafte Strukturen zu überführen und die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen.


Verlust von artenreichem Grünland

Artenreiche Grünlandflächen sind Lebensraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Von den in Deutschland gefährdeten Arten der Farn- und Blütenpflanzen haben etwa 40 % ihren Verbreitungsschwerpunkt im Grünland. Der dramatische Rückgang der Artenzahlen bei Wildbienen und Schmetterlingen steht in direktem Zusammenhang mit dem Rückgang des artenreichen Grünlands. Auch für den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz spielt Grünland eine bedeutende Rolle.


Das besonders artenreiche nährstoffarme Grünland kann häufig nur noch auf ausgewiesenen Naturschutzflächen wie diesen Bergmähwiesen der NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe in der Röhn erhalten werden. - Foto: Nico Flügel

Das besonders artenreiche nährstoffarme Grünland kann häufig nur noch auf ausgewiesenen Naturschutzflächen wie diesen Bergmähwiesen der NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe in der Röhn erhalten werden. - Foto: Nico Flügel

Das Land konnte zwar den Flächenanteil besonders artenreichen Grünlands mit knapp 9 % der Landwirtschaftsfläche konstant halten, viele Gebiete befinden sich aber in einem schlechten Erhaltungszustand. Entweder verbrachen die Wiesen wegen Nutzungsaufgabe oder sie verwandeln sich durch eine zu intensive Nutzung mit Dünger und häufiger Mahd zu artenarmen Grünflächen. Die Umwandlung in Ackerland spielt in Hessen eine eher untergeordnete Rolle.

Da die bisherigen Schutzbemühungen für artenreiches Grünland unzureichend sind, hat die EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren den Druck auf Deutschland erhöht, den Wiesenschutz endlich umzusetzen.


Verlust von Trittsteinbiotopen

Naturbelassene Randstreifen dienen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum gefährdeter Offenlandarten. - Foto: Helge May

Naturbelassene Randstreifen dienen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum gefährdeter Offenlandarten. - Foto: Helge May

Als einen weiteren Problembereich sieht der NABU den unzureichenden Schutz von Feld- und Wegrainen an. Denn damit Wildtiere in der stark ausgeräumten Agrarlandschaft wandern und neue Biotope besiedeln können, brauchen sie Wegränder, Feldwege, Hecken und Gewässerufer als Trittsteinbiotope. Das ist besonders in der Klimakrise von großer Bedeutung.

Häufiges Befahren, Unterpflügen, falsche Pflege oder gar der völlige Wegfall der Strukturen durch Flurbereinigungsverfahren machten Randstreifen mittlerweile aber zu gefährdeten Biotopen in der Kulturlandschaft.

Das Land muss deshalb eine hessenweite Schutzstrategie entwickeln, um den Schwund dieser wichtigen Kleinlebensräume wirksam aufzuhalten.
(Lesen Sie dazu auch die Resolution zum Schutz von Feldwegen des NABU Hessen.)


Rückgang der Artenvielfalt

Die Landesregierung ist noch weit davon entfernt, den Artenschwund auf Wiese, Feld und Acker zu bremsen oder gar zu stoppen. Die Bestände der typischen Vogelarten des Offenlandes wie Braunkehlchen, Bekassine, Feldlerche, Rebhuhn, Goldammer, Kiebitz und Neuntöter sind weiter stark rückläufig.



Für die Insekten sieht es nicht besser aus. Neben Wildbienen, Libellen, Käfern und Heuschrecken sind besonders auch Schmetterlingsarten betroffen, deren Wirtspflanzen nährstoffarme Bedingungen benötigen. Von solchen Wiesen sind in Hessen immer weniger zu finden. In einem europaweiten Monitoringprogramm der EU mit Probeflächen in Deutschland wurde von 1990 bis 2017 bei 17 charakteristischen Schmetterlingsarten des Grünlands ein Rückgang um 39% beobachtet. Die Krefelder Studie stelle einen Rückgang der Insektenbiomasse um mehr als 75 % über 27 Jahre hinweg in beobachteten Schutzgebieten fest. (Lesen Sie dazu auch das Interview mit unserem Schmetterlingsexperten Walter Veith.)


Vielversprechende Projektansätze

Hecken sind wichtige Lebensadern in der monotonen Agrarlandschaft – Foto: Helge May

Hecken sind wichtige Lebensadern in der monotonen Agrarlandschaft – Foto: Helge May

In verschiedenen Regionen Hessens gibt es bereits gute Pilotprojekte (wie zum Beispiel Hessens Feldflurprojekte) die zeigen, wie dem Artenschwund effektiv zu begegnen ist. So konnte etwa der Brutbestand von Rebhühnern in einem Schutzprojekt im nordhessischen Bad Zwesten durch eine spezielle Beratung von Landwirten in knapp neun Monaten von 8 auf 25 Paare gesteigert werden.

In anderen Projekten wurden erfolgreiche Schritte unternommen, um schwindende Wegraine zurückzugewinnen und damit den lokalen Biotopverbund zu stärken. Beispiele hierfür kommen vom Zweckverband Raum Kassel (ZRK) oder dem Landkreis Gießen.


Aus Projekten feste Strukturen entwickeln

Die positiven Erfahrungen aus Projekten zeigen, dass es wirkungsvolle Maßnahmen gegen den Abwärtstrend der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft gibt. Aus den gesammelten Projekterfahrungen müssen nun flächendeckende Landesprogramme geschneidert werden.


Die 5 Forderungen des NABU Hessen für mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft


Hecken, Wegraine und Gewässerufer erhalten

Für den Erhalt der biologischen Vielfalt wichtige Landschaftselemente wie Weg- und Feldraine, Hecken, Feldgehölze, Baumreihen und Fließgewässer mit ihren Ufern müssen als „gesetzlich geschützte Biotope“ in das Hessische Naturschutzgesetz aufgenommen werden. Die Erfassung, Betreuung und Pflege der Biotope sollte in die Hände der Landschaftspflegeverbände gelegt werden. Zu ihren Aufgaben muss es auch gehören, eine unrechtmäßige Bewirtschaftung dieser Landschaftsstrukturen zu unterbinden. Das Land ist zudem in der Pflicht, bei der Bewilligung von Förderprogrammen stärker darauf zu achten, dass nur solche Flächenbereiche gefördert werden, die sich tatsächlich im Eigentum des Antragstellenden befinden oder von ihm gepachtet sind.

Artenreiches Grünland besser schützen

Um artenreiches Grünland, das wichtige Lebensräume für gefährdete Wiesenvögel und Insekten bietet, besser zu schützen, muss sein Anteil von aktuell knapp 10 % auf 25 % erhöht werden. Dazu braucht es eine massive Reduktion des Düngemitteleinsatzes, ein Umbruchverbot für Grünland, eine Extensivierung der Mahd, eine angepasste Beweidung und die Wiedervernässung feuchter Wiesen. Darüber hinaus ist es erforderlich, artenreiches Grünland und seine Potenzialflächen gesetzlich zu schützen. Als unterstützende Maßnahmen sollten die Biodiversitätsberatung in der Fläche ausgebaut und die Landschaftspflegeverbände gestärkt werden.

Flächenverbrauch stoppen

Der aktuelle Flächenverbrauch von 2,63 Hektar pro Tag in Hessen muss bis zum Jahr 2023 auf 1 Hektar pro Tag weiter verringert werden, um den voranschreitenden Verlust wertvoller Lebensräume von Pflanzen und Tieren effektiv aufzuhalten. Es ist zudem ein Plan zu entwickeln, wie der Flächenverbrauch schnellstmöglich auf Netto-Null reduziert werden kann.

Insektenschutz konsequent umsetzen

Die Insektenvielfalt muss durch mehr und effektivere Agrarumweltmaßnahmen deutlich gefördert werden. So gilt es, den Flächenanteil von mehrjährigen Brache- und Blühflächen sowie Pufferstreifen und Biotopelementen auf mindestens 10 % zu steigern. Dabei kommt der Verstetigung von erfolgreichen Pilotprojekten eine große Bedeutung zu. Hierbei ist zu beachten, dass Insektenschutz auch auf Hochertragsstandorten zum Tragen kommt. Um das Insektenschutzgesetz des Bundes konsequent umzusetzen, ist zudem ein verbindlicher Pestizidreduktionsplan auf ganzer Fläche zu entwickeln und bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzen. Zu den Bausteinen des Reduktionsplans sollten die zielgerechte Förderung des Ökolandbaus und die fachgerechte Beratung von Landwirten durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen gehören. (Lesen Sie dazu auch die Forderung zur Halbierung des Pestizideinsatzes in Hessen bis 2025 des NABU Hessen.)

Naturschutzberatung und Bildungsangebote ausbauen

Positive Erfahrungen aus verschiedenen hessischen Feldflurprojekten und das Engagement von Landwirten bei der Landeskampagne „Bienenfreundliches Hessen“ müssen in einer dauerhaften Struktur verstetigt und auf ganzer Fläche umgesetzt werden. Dazu sollten in jedem Landkreis mehrere Biodiversitätsberater eingesetzt werden. Ihre Aufgabe besteht darin, sowohl eine einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung anzubieten als auch darüber hinausreichende strategische Regionalziele zum Schutz der biologischen Vielfalt umzusetzen.

 

Wenn Sie sich für mehr Details interessieren, dann lesen Sie die ausführliche Fassung der „Bilanz der Biodiversitätsstrategie in Hessen Teil 3: Landwirtschaft“ in unserem

NABU Infopapier als PDF

(Dieses Dokument basiert auf Antworten aus einer Großen Landtagsanfrage der Landtagsfraktion „Die Linke“ vom 25.3.2021)


Downloads zum Thema

0.2 MB - Resolution zum Schutz von Feldwegen - NABU Hessen
0.2 MB - Forderung zur Halbierung des Pestizideinsatzes in Hessen bis 2025 - NABU Hessen
 

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