Schwarzstorch im Flug - Foto: Frank Derer
Windkraft naturschonend ausbauen
Schutz der Artenvielfalt muss berücksichtigt werden
Für ein Gelingen der Energiewende in Deutschland müssen die CO2-emittierende Kohlekraft und Risikotechnologien wie die Atomkraft überflüssig gemacht werden. Windkraft spielt hier eine zentrale Rolle und lässt sich mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt gut in Einklang bringen. Doch um Energiegewinnung und Artenschutz gleichermaßen zu berücksichtigen, müssen international bedeutsame Zugvogelkorridore in den hessischen Landesentwicklungsplan eingebunden und Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesen werden. Nur so können nachhaltige Windkraftstandorte ermittelt werden.
Konflikte im Vorfeld minimieren
Bisher gibt es in Hessen 1092 Windräder (Stand: Ende 2017). Ihre Anzahl wird sich in den nächsten Jahren verdreifachen. Da es bei der Planung von Windkraftanlagen selten konfliktfreie Standorte gibt, setzt sich der NABU dafür ein, Kompromiss-Lösungen zwischen Energieeffizienz und Sicherung der biologischen Vielfalt zu finden. Mit einer sorgsamen Standortwahl und der Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bereits während der Planungsphase kann für viele Konflikte im Vorfeld eine Lösung gefunden werden.
Die ökologischen Auswirkungen der Windenergienutzung betreffen von allem Vogel- und Fledermausarten, die entweder durch Kollisionen tödlich verunglücken oder wegen eines ausgeprägten Meideverhaltens aus ihren Lebensräumen vertrieben werden.
Barrierewirkung und Kollisionsrisiko
Bei einigen Arten wie dem Kiebitz und dem Goldregenpfeifer zeigt sich eine mit der Größe der Anlagen zunehmende Meidedistanz. Optische und akustische Reize der Windräder können dazu führen, dass die Vögel einen Mindestabstand zu Windkraftanlagen einnehmen und ihren Lebensraum aufgeben. Bei anderen Vogelarten wie dem Rotmilan und dem Schwarzstorch wird es wiederrum problematisch, wenn ein Windrad plötzlich eine räumliche Barriere in ihrer Flugroute zwischen Brut- und Nahrungsgebiet bildet. Bei Fledermäusen sind vorwiegend Arten betroffen, die im freien Luftraum jagen und ziehende Arten wie Großer und Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus, Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus. Durch genaue Begutachtung der Bewegungsmuster von Vögeln und Fledermäusen sind konfliktträchtige Bauflächen im Vorfeld ermittelbar und können von der Planung ausgenommen werden.
Gefährdete Brutvogel- und Fledermausarten
Darüber hinaus kann der Bau von Windparks an Engstellen des Vogelzugs zu erheblichen Beeinträchtigungen führen und eine kritische Barrierewirkung entfalten. Da in Mitteleuropa praktisch überall Vogelzug stattfindet, sind nur die Konzentrationspunkte und hierbei besonders die von seltenen Arten häufig genutzten Routen kritisch zu bewerten. Windräder können sich negativ auf die Lebenskraft von Zugvögeln auswirken. Das Umfliegen der Windparks bedeutet einen zusätzlichen Energieverbrauch auf ihrem anstrengenden Zug. Zu berücksichtigen sind z.B. die Flugrouten, die regelmäßig von Kiebitzen und Goldregenpfeifern sowie größeren Trupps von Staren und Wacholderdrosseln genutzt werden. In einer Übersichtskarte hat der NABU die wichtigsten Zugvogelrouten in Hessen zusammen gestellt.
Einige wichtige Zugvogelarten