Da der Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung im Hessischen Naturschutzgesetz rechtlich verankert ist, stehen Privatleute, Kommunen und Gewerbetreibende in der Pflicht, die Beleuchtung der Dunkelheit deutlich zu reduzieren. Draußen sieht man leider noch das Gegenteil: Die Nacht wird immer öfter, immer länger und immer bunter beleuchtet. Die Energisparmaßnahmen im vorherigen Winter haben gezeigt, dass es auch problemlos mit weniger Licht geht. Es gilt, die nach wie vor großen rechtlichen und technischen Unsicherheiten zu überwinden sowie wirksame Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit Kunstlicht zu entwickeln und umzusetzen. Und das in ganz Hessen.
Datum: 1. Februar 2024, 19:00 bis 20:30 Uhr, Zoom-Konferenz
Referentin: Sabine Frank, Fachstelle Sternenpark Rhön c/o Landkreis Fulda