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Solidarischer Herdenschutz

Gemeinsam Wölfe und Nutztiere besser schützen

Der NABU Hessen fordert das Land auf, den Herdenschutz deutlich zu verbessern. Denn Herdenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die über die Eigenverantwortung des Einzelnen weit hinausreicht und zusammen angepackt werden muss.


Reaktionsprüfung eines jungen Herdenschutzhundes an wolfsabweisendem Zaun mit Übersprungschutz. Die „Spaziergängerin“ testet, wie der junge Hund auf einen Spaziergänger mit Hund reagiert. - Foto: Inge Till

Reaktionsprüfung eines jungen Herdenschutzhundes an wolfsabweisendem Zaun mit Übersprungschutz. Die „Spaziergängerin“ testet, wie der junge Hund auf einen Spaziergänger mit Hund reagiert. - Foto: Inge Till

Herdenschutz als Gemeinschaftsaufgabe zum Wohle aller

Herdenschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er flächendeckend erfolgt. Schon wenige Tierhalter*innen, die keinen ausreichenden Herdenschutz betreiben, können die Bemühungen aller anderen zunichtemachen, da Wölfe an ihren nicht wolfsabweisend geschützten Weiden das Überwinden von Zäunen erlernen. Das führt dann, wie Ende 2023 in der Rhön, zu voreiligen Abschuss-Genehmigungen.

„Glücklicherweise konnte der geplante Abschuss der beiden Rhönwölfe erst einmal gestoppt werden. Das Land hat es sich zu einfach gemacht, indem es behauptete, ein erweiterter Herdenschutz sei dort kurzfristig und auf größerer Fläche nicht zumutbar“, erläutert der Landesvorsitzende des NABU Hessen, Maik Sommerhage. Eine solche, wenig fundierte Begründung führt dazu, dass sich Nutztierhalter am Ende ermutigt fühlten, künftig gar nichts mehr zu tun. Der Abschuss von streng geschützten Wölfen darf aus rechtlicher Sicht stets nur das letzte Mittel der Wahl zur Vermeidung von ernsten Schäden sein.


Wir brauchen dringend einen solidarischen Herdenschutz, um das Zusammenleben von Wolf und Nutztierhaltung auf Dauer gewährleisten zu können. Die derzeit praktizierte individuelle Beratung von Landwirt*innen reicht nicht aus.

Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen

Effektiven Herdenschutz vor Ort kontrollieren und dokumentieren

Im Schutz von Zaun und Herdenschutzhunden lässt es sich sicher grasen - Foto: Inge Till

Im Schutz von Zaun und Herdenschutzhunden lässt es sich sicher grasen - Foto: Inge Till

Als konkrete Maßnahme schlägt der NABU vor, den Aufgabenbereich des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) zu erweitern. Denn solidarischer Herdenschutz bedeutet in der Praxis, Nutztierhalter*innen nicht nur zu beraten, sondern Herdenschutzmaßnahmen flächendeckend in einem Kataster zu erfassen und zu dokumentieren. Der Landesbetrieb muss eventuell fehlenden oder unzureichenden Herdenschutz direkt bei den Nutztierhalter*innen anmahnen und dem Wolfszentrum melden. Auf diese Weise kann der Herdenschutz zielgerichtet koordiniert und optimiert werden.


Aufgrund der aktuellen Erfahrungen in der Rhön, wo Wölfe das Überspringen von Zäunen an ungenügend geschützten Herden gelernt haben könnten, muss der solidarische Herdenschutz nun mit hoher Priorität zuerst im Biosphärenreservat Rhön umgesetzt werden. Als nächstes sind dann die Herdenschutzmaßnahmen in den anderen hessischen Wolfsterritorien zu erfassen und zu verbessern.


Optimierung der Rissgutachten

Als weitere Sofortmaßnahme fordert der NABU die Optimierung der Rissgutachten. „Bei jedem Riss müssen die im Wolfs-Managementplan festgelegten Herdenschutz-Maßnahmen für den Grund- und den erweiterten Schutz am ganzen Zaun umfassend protokolliert, bildlich festgehalten und transparent dokumentiert werden“, so die NABU-Wolfsexpertin Inge Till. Die Rissbegutachtung darf nicht nur zur Schadensfeststellung für einen finanziellen Ausgleich genutzt werden, sondern auch zur Kontrolle eines effektiven Herdenschutzes vor Ort. Ein nicht wolfsabweisender Herdenschutz ist deshalb von den Wolfsberater*innen an das LLH zu melden, das daraufhin tätig wird.



Es darf nicht wieder passieren, dass das Land die Angaben zum Herdenschutz schon wenige Tage nach einer Abschussgenehmigung mit einem zweiten Schreiben korrigieren muss, weil sie fehlerhaft waren. In der ausgesetzten Genehmigung für die beiden Wölfe in der Rhön etwa, wurden die ersten Angaben einer Zaunhöhe von zweimal 110 cm auf einmal 105 cm und einmal 90 cm hin korrigiert.



Schematische Darstellung eines Herdenschutzzaunes - Grafik: NABU

Schematische Darstellung eines Herdenschutzzaunes - Grafik: NABU

Konzepte für Kleinstbetriebe und Hobbyhalter*innen entwickeln

Solidarischer Herdenschutz funktioniert nur, wenn auch die Kleinstbetriebe und Hobbyhalter*innen einbezogen werden - Foto: Tino Westphal

Solidarischer Herdenschutz funktioniert nur, wenn auch die Kleinstbetriebe und Hobbyhalter*innen einbezogen werden - Foto: Tino Westphal

Der NABU weist auf eine weitere Lücke im Wolfs-Managementplan des Landes hin. Da der Wolf das Überspringen von Zäunen auch an kleinen Herden von unter zehn Tieren lernt, für die es derzeit keine finanzielle Unterstützung gibt, ist das Förderkonzept des Landes zu erweitern. Ein flächendeckender Herdenschutz muss auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter umfassen. Hierbei gilt es, kreative Ideen für einen solidarischen Herdenschutz bei kleinen Herden entwickeln. Den Nutztierhaltern könnten zum Beispiel Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Herdenschutz gemeinsam zu organisieren. Das LLH müsse zeitnah beauftragt werden, für diese Zielgruppe ein Sonderkonzept zur Beratung und Dokumentation beim Herdenschutz zu erarbeiten.


Hintergrundinfos zum Wolf

Wölfe waren einst eine der am weitesten verbreiteten Säugetierarten der Welt. Sie sind anpassungsfähig und können viele Gegenden besiedeln. Die Jagd auf sie führte vielerorts zur Ausrottung. Erst durch einen aktiven Schutz kehrte der Wolf wieder zu uns zurück. Wölfe besitzen einen hohen Schutzstatus, der Deutschland zur Fürsorge verpflichtet. Durch Gesetze und Konventionen sind sie dreifach geschützt. Dazu zählen das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie die Berner Konvention, die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der strenge Schutz über das Bundesnaturschutzgesetz. Eine Entnahme einzelner Tiere ist grundsätzlich nur nach einer strengen Prüfung möglich. Dazu gehören der Nachweis eines erweiterten Herdenschutzes und eine umfassende Alternativen-Prüfung, die gemäß des hessischen Wolfs-Managementplans eine zwingende rechtliche Voraussetzung darstellt.



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