Guter Herdenschutz statt schlechtem Abschuss
NABU Hessen lehnt Wolfs-Managementplan der Landesregierung ab
Junger Wolf: jetzt zum Abschuss frei. - Foto: NABU/Marcus Bosch
07.07.2026. Der neue Managementplan des Landes kann die Sicherung des Wolfsbestands in Hessen nicht gewährleisten. „Als europarechtlich geschützte Art dürfen Wölfe nur getötet werden, wenn sich der Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Da bei uns derzeit aber nur drei Wolfsrudel leben, ist das nicht der Fall. Wahllose Abschüsse müssen deshalb unterbleiben“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Eine Quotenjagd, wie sie im Managementplan festgelegt wurde, ist absolut kontraproduktiv.
Als geschützte Art dürfen Wölfe nur getötet werden, wenn sich der Bestand in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Da bei uns derzeit aber nur drei Wolfsrudel leben, ist das nicht der Fall. Wahllose Abschüsse müssen deshalb unterbleiben.
Maik Sommerhage
Landesvorsitzender des NABU Hessen
NABU unterstützt rechtliche Überprüfung
Der NABU Hessen unterstützt die rechtliche Überprüfung des neuen Wolfsmanagementplans der Landesregierung durch die Naturschutzverbände BUND und Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. mit Fachexpertise und finanziellen Mitteln. Da der Wolf weiterhin eine geschützte Art der europäischen FFH-Richtlinie ist, muss das Land seinen günstigen Erhaltungszustand in unserem Bundesland zwingend sicherstellen.
Die Festlegung einer Abschussquote von jährlich bis zu 40 Prozent der prognostizierten Welpen und Jungwölfe basiert nur auf Schätzungen und nicht auf Fakten. Zudem werden wesentliche Gefährdungs-Faktoren wie Straßenverkehr, Krankheiten oder illegale Tötungen dabei zu wenig berücksichtigt. Nach dem Beschluss der Landesregierung sollen junge Wölfe künftig regelmäßig ab dem 1. Juli abgeschossen werden. Die Sterblichkeit in der zweiten Jahreshälfte kann dann im Abschussplan aber nicht mehr berücksichtigt werden. Damit untergräbt der Managementplan die gesetzlich festgelegten Erhaltungsziele.
Verlust der Kontrolle des Wolfsbestands
Über die Abschussquote der Jungtiere hinaus können nun Wölfe, die Schäden an Nutztieren verursacht haben, jederzeit genehmigungsfrei, ohne Schonzeit und unabhängig vom Erhaltungszustand getötet werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, sogenannte „Weidegebiete“ als wolfsfreie Zonen abzugrenzen, in denen dann ausnahmslos alle Wölfe abgeschossen werden dürfen.
Das wird weder dem Artenschutz noch dem Herdenschutz gerecht, da in diese Gebiete immer wieder Wölfe einwandern. Ohne einen ausreichenden Herdenschutz kann es dann sogar zu vermehrten Rissen kommen. „Da der Wolfsbestand mit diesen ganzen Regelungen vom Land nicht mehr sicher zu kontrollieren ist, kann der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand mit dem Managementplan nicht gewährleistet werden“, so Sommerhage.
Was ist ein günstiger Erhaltungszustand?
Alle sechs Jahre sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Bericht über den Zustand der geschützten Arten zu übermitteln. Hierbei geht es nicht allein um die reine Anzahl an Individuen, sondern auch um das Vorhandensein geeigneter Lebensräume sowie um aktuelle Gefährdungen und Zukunftsaussichten. Der günstige Erhaltungszustand ist ein Mindeststandard, der gewahrt werden muss, um die langfristige Überlebensfähigkeit einer Art zu sichern. Er ist nicht zu verwechseln mit der Roten Liste, die das akute Aussterberisiko bewertet. Der Zustand einer Art kann also als "ungünstig“ bewertet werden, auch wenn sie noch nicht vom Aussterben bedroht ist.
Besserer Herdenschutz für Weidetiere
Der NABU Hessen spricht sich dafür aus, den Wolfs-Managementplan des Landes fachlich zu überarbeiten. Der Dreh- und Angelpunkt eines konfliktarmen Zusammenlebens von Mensch, Weidetieren und Wolf ist ein solidarischer Herdenschutz. Das Land Hessen muss den guten Herdenschutz in den Mittelpunkt stellen und die Weidetierhalter mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand dabei unterstützen.
Da die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere in Hessen auf einem niedrigen Niveau stabil ist, lässt sich das mit überschaubarem Aufwand bewältigen. Im Jahr 2023 wurden 45, in 2024 lediglich 6 und in 2025 nur 11 vom Wolfszentrum Hessen bestätigte Übergriffe gezählt. Schon bislang gab es die Möglichkeit, einen Wolf, der für Konflikte beim Herdenschutz sorgt, mit einer Ausnahmengenehmigung abzuschießen.
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