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Eine solide Grundlage für hessische Wölfe

NABU-Stellungnahme zum Entwurf des hessischen Wolfsmanagementplans

Der vorliegende Planentwurf wurde in vielen Aspekten nachgebessert und bietet eine solide Grundlage für die bereits begonnene Rückkehr des Wolfes nach Hessen mit der Möglichkeit, sich dynamisch mit der Praxis weiterzuentwickeln.


Wölfe und Wir. - Foto: NABU/Kathleen Gerber

Wölfe und Wir. - Foto: NABU/Kathleen Gerber

Grundsätze und Ziele des Wolfsmanagementplans in Hessen

Wo immer Wildtiere wieder heimisch werden, lohnt es sich Rahmenbedingungen für ein gutes Zusammenleben von Mensch und Tier zu schaffen. Dies gilt insbesondere für Arten, denen die Bevölkerung mit Vorbehalten begegnet oder die als Beutegreifer ein gewisses Konfliktpotential mit sich bringen. Der hessische Wolfsmanagementplan soll die natürliche Rückkehr des Wolfs durch einwandernde Tiere in Hessen begleiten und für eine größtmögliche Akzeptanz sorgen.

Er dient der Information und Aufklärung der Bevölkerung und benennt konkrete und fachlich kompetente Ansprechpartner*innen in der Landesverwaltung rund um das Thema Wolf. Gleichzeitig soll er eine bestmögliche Unterstützung der Weidetierhalter*innen beim wolfsbedingten Mehraufwand im Herdenschutz ermöglichen.

Über den Managementplan wird aber auch geregelt, in welcher Form das Wolfsvorkommen überwacht und die Maßnahmen im jährlichen Monitoringbericht ggf. an neue Gegebenheiten angepasst werden. Grundsatz ist hierbei, dass es sich beim Wolf um eine landesweit geschützte Art handelt für die es keine Ansiedelungen geben wird.


Wie bewertet der NABU Hessen die Inhalte des Wolfsmanagementplans?


Zuständigkeiten klar und verbindlich geregelt

Das Land Hessen plant dem dialogintensiven Thema mit verstärkten personellen Kapazitäten, auch unmittelbar vor Ort, zu begegnen. Ein hessisches Wolfszentrum soll als zentrale Schnittstelle zwischen den ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Wolfsbeauftragten in der Fläche, den hessischen Fachbehörden sowie Gremien und Organisationen auf Bundesebene dienen. In einer AG „Wolf in Hessen“ wird eine regelmäßige Beteiligung von Vertretern der Verbände aus Weidetierhaltung, Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd, mindestens einmal im Jahr zur Erörterung des Wolfsberichts, ermöglicht. Es wird darüber hinaus auch die Schnittstelle für die Öffentlichkeitsarbeit und die Wolfshotline.

Der NABU begrüßt die Einrichtung eines Wolfszentrums und sieht dies als eine strategisch richtige Entscheidung an. Eine Institutionalisierung des Dialogs mit beteiligten Verbänden in einer „AG Wolf“ ist bei einem hochemotionalen und dialogintensiven Thema wie der Rückkehr des Wolfs eine positive Entwicklung.

Aufklärung und Prävention für eine hohe Akzeptanz

Weitestgehend orientiert sich das Land Hessen in seinem Wolfsmanagementplan an Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) im Skript „Konzept zum Umgang mit Wölfen die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten“.

Das Land Hessen hilft Bürgerinnen und Bürgern mit einem verständlichen Sieben-Stufen-Modell das Wolfsverhalten besser einzuschätzen und zu beurteilen. Dabei gilt es durch vorbeugende Maßnahmen, z.B. Unterlassen von Anfüttern oder Vermeidung von leicht zugängigen fleischhaltigen Abfällen, eine positive Erfahrung von Wölfen in der Nähe von Menschen frühzeitig zu unterbinden.

Aufklärung und Prävention und eine rasche Entnahme nachweislich verhaltensauffälliger Wölfe sieht der NABU Hessen als erfolgsversprechende Strategie.

Unterstützung der Weidetierhalter*innen beim Herdenschutz

Eine bestmögliche Unterstützung der Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen beim Herdenschutz sieht das Land Hessen als erfolgsversprechende Strategie für eine Koexistenz mit dem Wolf. Dies begrüßt der NABU ausdrücklich.

Aus Gründen des Tierschutzes muss ein Mindeststandard für die Einzäunung erfüllt sein. Im Falle Hessens handelt es sich um elektrifizierte Zäune mit einer bauartbedingten Mindesthöhe von 90 cm und einem guten Bodenabschluss mit mindestens 2.500 Volt Spannung. In den seltenen Fällen in denen ein Wolf diesen Grundschutz überwindet, entsteht ein wolfsbedingter Mehraufwand, den das Land Hessen mit einmaligen Kosten für Anschaffung sowie in den laufenden Kosten wie Arbeitsaufwand und Instandhaltung unterstützt. So genannte Maßnahmen des erweiterten Herdenschutzes können beispielsweise erhöhte Zäune mit einer Mindesthöhe von 120 cm oder speziell zum Schutz von Weidetieren ausgebildete Herdenschutzhunde sein.

Höhere Zäune mit wolfsabweisender Wirkung sind im Alltag schwieriger zu handhaben und können in manchen Geländesituationen der hessischen Mittelgebirgslandschaften den Zeitfaktor für den Arbeitsaufwand stark erhöhen. Das Land Hessen hat eine Kooperation mit den Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft, den Maschinenringen, organisiert, die beim Aufstellen der Zäune und bei regelmäßigen Wartungsarbeiten wie dem Freischneiden der Zäune die Weidetierhalter unterstützen sollen.

Inwieweit dieser innovative Ansatz aus Hessen praxistauglich ist, wird sich allerdings noch herausstellen müssen.

Abschuss ist keine Prävention

Genau wie der NABU Hessen, sieht auch das Land Hessen den Wolf als streng geschützte Art, die kein jagdbares Wild im Sinne des Jagdrechts darstellt. Ein Abschuss kann also nur letzte Option sein, weil er die Probleme nicht löst. Ungeschützte Herden werden dann von neu einwandernden Wölfen angegriffen. Bei bestehenden Rudeln kann der Abschuss eines Wolfes dazu führen, dass mehr Angriffe auf Schafe die Folge sind, wenn erfahrende Leitwölfe, die die (weitaus schwierigere) Jagd auf Wildtiere beherrschen, diese Erfahrung nicht mehr an ihre Jungtiere weitergeben können. Zudem ist die Organisation der Wolfsjagd sehr teuer (bis zum September 2019 kostete die Jagd auf den Rodewalder Wolf in Niedersachsen ca. 100.000 €). Geld, dass in der Unterstützung von Präventionsmaßnahmen wesentlich besser und nachhaltiger investiert ist.


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