Vorbildliche Kommunalwälder
Zukunftsweisende Bewirtschaftung mit neuer Fokussierung
Der Kommunalwald muss zeitgemäß bewirtschaftet werden
Klimaveränderung und Wetterextreme setzen den Kommunalwäldern stark zu. Zahlreiche Kommunen stellen sich daher die Frage, wie sie künftig in immer trockeneren Sommern ihren Wald bewirtschaften sollen. Vorrang sollte dabei immer die Stabilisierung der Wälder, also der Schutz vor Austrocknung und weiterem Absterben sein. Dadurch bekommen andere Waldfunktionen eine neue Priorität: Nicht mehr die Holznutzung, sondern Walderhalt, Klimaschutzwirkung, Schutz der Artenvielfalt, Erholung und Naturerlebnis müssen künftig im Vordergrund stehen.
Das „Darmstädter Modell“ zeigt, wie es richtig geht
Das Darmstädter Modell zur Waldpolitik ist ein Musterbeispiel verantwortungsbewusster Kommunalpolitik, die die Bedürfnisse der Bürger*innen ins Zentrum rückt und deswegen den wertvollen Ökosystemleistungen des Waldes klaren Vorrang einräumt.
Möglich wurde diese Erfolgsgeschichte durch ein Beteiligungsverfahren am Runden Tisch. In Zeiten zunehmender Hitze, Wasserknappheit, Waldbrände und Fluten wird Darmstadt so zum Vorbild zahlreicher Kommunen, insbesondere in Ballungsräumen, wo der Bedarf an Naturschutz und Naherholung besonders groß ist.
Der Stadtwald der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt in einer Waldstresszone: Sandige Böden, steigende Temperaturen und geringe Niederschläge führen zum Baumsterben. Um die Stabilität und Naturnähe des Waldes zu verbessern, möchte die Stadt für lange Zeit keine Eingriffe zur Produktion von Holz vornehmen. Angestrebt werden soll, den Holzvorrat dauerhaft auf mindestens 70 bis 80 % des natürlichen Vorrats entsprechender Standorte anzuheben. Dem Wald soll es so ermöglicht werden, durch mehr Biodiversität und mehr lebende wie tote Biomasse wieder dichter und feuchter zu werden und sein Kronendach zu schließen. So soll er Stressfaktoren wie Hitze, Wassermangel und Schädlingsbefall besser begegnen können und Darmstadt als Säule der Klimaanpassung dienen.
Ehre, wem Ehre gebührt
Für ihr zukunftsweisendes Konzept zum Umgang mit ihrem Stadtwald wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der NABU-Waldmedaille 2023 ausgezeichnet. Der Darmstädter Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung setzen seit 2021 konsequent darauf, den rund 2000 Hektar großen Stadtwalds als gesundes Ökosystem wiederherzustellen und zu erhalten. Damit möchten sie den Wald für die Klimakrise besser wappnen und allen Darmstädtern langfristig sauberes Wasser, kühle Luft, Lärmschutz und Erholung sichern.
Mehr zur NABU-Waldmedaille und Darmstadt als Preisträger 2023Und so sieht das Darmstädter Modell aus
Darmstadt hat sich für seinen Stadtwald ein Leitbild gegeben: Der Stadtwald besteht aus biologisch vielfältigen und funktionsfähigen, naturnahen Waldökosystemen. Er ist stabil und anpassungsfähig. Und der Stadtwald erbringt heute und künftig für die Menschen unverzichtbare Ökosystemdienstleistungen.
Priorität 1: Lokale Schutzfunktionen
• Schutz und Regulation der Umwelt
• Regulation des Wasserhaushalts, Grundwasserbildung und Sicherung der Trinkwasserversorgung
• Klimaschutz (lokal), z. B. durch Frischluftbildung, Windschutz und Regulation des
Klimas in angrenzenden Siedlungsgebieten
• Boden- und Erosionsschutz (z. B. gegen Flugsandbewegungen)
• Schutz der biologischen Vielfalt
• Förderung der Biodiversität, z. B. durch Arten- und Biotopschutz, Bewahrung genetischer
Vielfalt
• Schutz vor anthropogenen Schadfaktoren
• Luftreinigung (Immissionsschutz)
• Lärmschutz
• Schutz des Landschaftsbildes
Priorität 2: Soziale und kulturelle Funktionen
• Angebot eines vielfältigen Erholungsraumes
• Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit der Menschen
• Beitrag zur Naturerfahrung und zum gesunden Heranwachsen von Kindern/Jugendlichen
• Beitrag als Natur- und Kulturerbe und Identifikationsobjekt (Heimat)
• Bildungsfunktion und Arbeitsstätte
• Funktion für die wissenschaftliche Forschung
Priorität 3: Beitrag zu nationalen und globalen Zielen
• Abmilderung des Klimawandels durch CO2-Bindung
• Erhaltung der regionalen und überregionalen Biodiversität
Leitlinien und Handlungsempfehlungen aus dem Darmstädter Modell
(wir stellen hier nur eine gekürzte Fassung dar)
Leitlinie 1: Die Baumartenzusammensetzung soll den natürlichen Waldgesellschaften entsprechen.
- Baumarten, die nicht Bestandteil der natürlichen Waldgesellschaften des Darmstäter Stadtwalds sind, werden in der Regel nicht eingebracht. Umgekehrt werden Arten, die sich durch natürliche Prozesse einstellen, belassen. Dazu gehören auch Pionierbaumarten wie Salweide, Birke und Zitterpappel.
- Das Einbringen von Baumarten, die zwar in (Mittel-)Europa heimisch, aber nicht regionaltypisch sind (z.B. Esskastanie, Flaumeiche, Zerreiche) kann nach dem Prinzip der vorausschauenden Anpassung nach einer ausführlichen Abwägung der Chancen und Risiken eine Ergänzung der heimischen Baumarten darstellen
- Vom Einbringen von Baumarten aus anderen Erdteilen ist im Stadtwald Darmstadt grundsätzlich abzusehen.
- Dort, wo bereits heute Baumarten vorkommen, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, sind diese – wo möglich und sinnvoll – zurückzudrängen. Nötig ist das vor allem dann, wenn die unkontrollierte weitere Ausbreitung dieser Arten die erwünschten Baumarten des naturnahen Waldes beeinträchtigt.
Leitlinie 2: Die natürliche Verjüngung des Waldes soll gefördert werden.
- Die Naturverjüngung aller erwünschten Baumarten wird zugelassen.
- Die Verjüngung des Waldes ist durch angepasste Schalenwildbestände zu sichern, daher sind effektive und gut organisierte Jagdkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Jungbäume müssen vor Verbiss geschützt werden.
- Weitere Weiserflächen werden angelegt, um den Wildverbiss systematisch zu erfassen
- Sofern die natürliche Verjüngung nicht ausreicht, wird diese vorzugsweise durch Saat (auch durch die sog. „Hähersaat“ durch den Eichelhäher; nur wo nötig durch Pflanzung) ergänzt.
Leitlinie 3: Im Stadtwald sollen eine hohe Vielfalt an naturnahen Strukturen, ein hoher Holzvorrat und natürliche Waldentwicklungsprozesse gefördert werden.
- Alle Waldentwicklungsphasen werden zugelassen und wertgeschätzt, auch die Alters-, Zusammenbruchsund Verjüngungsstadien gehören phasenweise zu einem naturnahen Wald.
- Ältere Bäume (über 120 Jahre) werden nicht gefällt (sofern dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherung zwingend nötig ist), bis ein Zielwert für den Anteil von Altbäumen im Stadtwald erreicht ist.
- Bestandspflege erfolgt nach dem Minimumprinzip: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Ein Verzicht auf Sommereinschläge sowie die Nutzung alter Buchen- und Eichenbestände ist zu prüfen.
- Angestrebt werden soll, den Holzvorrat dauerhaft auf mindestens 70 bis 80 % des natürlichen Vorrats entsprechender Standorte anzuheben.
- Totholz (abgestorbene oder aus Verkehrssicherungsgründen gefällte Bäume) wird im Stadtwald nicht entfernt, sondern in den Beständen belassen, bis ein festzulegender Zielwert erreicht ist.
- Im Darmstädter Stadtwald sollen künftig 10 % der Fläche als Referenzflächen ausgewiesen werden; eine Mindestgröße soll festgelegt werden, angestrebt wird eine Mindestgröße von 20 ha. Diese sollen sich ohne menschlichen Einfluss natürlich entwickeln. Diese „stillgelegten Flächen“ werden rechtlich dauerhaft gesichert und stehen der Forschung zur Verfügung.
- Bereits heute gibt es viele Flächen mit hohen akuten Baumschäden bis hin zu flächigen Zerfallsphasen. Hier wird künftig natürlichen Prozessen Raum gegeben (Sukzession), die von selbst früher oder später zu einer Verjüngungsphase führen. Dieser Prozess kann, wo erforderlich, durch unterstützende, kleinteilig abgestimmte Maßnahmen gefördert werden.
Leitlinie 4: Die biologische Vielfalt wird gefördert und die Vernetzung von Waldlebens- sowie Landschaftsräumen verbessert.
- Störungen von Tieren während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten sind von allen Waldnutzern zu vermeiden. Forstliche Maßnahmen, insbesondere Fällungen, Läuterungen und Durchforstungen, sind – mit Ausnahme von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Kulturpflege – nur außerhalb der Brut- und Setzzeiten zulässig bzw. werden auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt.
- Fakultative Habitatbäume werden unabhängig von der bereits vorhandenen Anzahl in den Wäldern erhalten.
- Es gibt keinen Einsatz von Pestiziden. Wo nötig und sinnvoll ist der Einsatz von biologischen Bekämpfungsmethoden zulässig.
- Die Mahd von Wegrändern soll auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- Lebensräume für besondere Arten sollen auch außerhalb von Schutzgebieten erhalten und gepflegt werden.
- Die Anlage von kleinen Senken in feuchteren Gebieten, in denen sich – auch temporär – Wasser sammelt, kann Amphibien die Möglichkeit zur Entwicklung geben und soll gefördert werden.
- In Waldgebieten, deren Baumbestand überwiegend aus jungen Bäumen besteht, sind künstliche, sichere Nistmöglichkeiten für Fledermäuse, Singvögel und Eulen anzubieten, um den Mangel an Baumhöhlen auszugleichen.
- Waldökosysteme sollen über größere Räume hinweg vernetzt werden. Dazu wird ein Biotopverbundkonzept erstellt. Fragmentierungen von Wäldern werden wo möglich überbrückt.
Leitlinie 5: Der Bodenschutz soll stärker berücksichtigt werden.
- Verzicht auf den Einsatz schwerer Forstmaschinen (besonders Forwarder, Harvester) außerhalb der Forstwirtschaftswege.
- In Ausnahmefällen, wenn die Entnahme aus dem Bestand zwingend erforderlich ist (Verkehrssicherung) und es z. B. aus Arbeitsschutzgründen nicht anders möglich ist, kann der Einsatz im Einzelfall zugelassen werden, wenn das Arbeiten von Forstwirtschaftswegen aus (z. B. mit Fällbagger, Seilzugkran) unmöglich ist.
- Wenn nach Stabilisierung der Wälder künftig wieder Holznutzung möglich ist, ist ein Konzept für die Bodenschonung (Rückegassen bzw. Rückeverfahren, Befahrungen) zu entwickeln. Befahrungen außerhalb eines festgelegten, weitmaschigen Erschließungssystems sind nicht zuzulassen. Alternativen zum Maschineneinsatz – wie das Rücken mit Pferden oder Seilwinden – sind wo immer möglich zu bevorzugen. Auf die Anlage von weiteren Holzlagerplätzen und LKW-fähigen Forstwegen ist zu verzichten.
- Entwässerungseinrichtungen im Wald, sofern vorhanden, die Wasser aus dem Ökosystem transportieren (Gräben), werden verschlossen. Die Entwässerung von Forstwirtschaftswegen erfolgt in den Waldbestand.
Leitlinie 6: Das Waldinnenklima soll geschützt werden.
- Verzicht auf Kronendachöffnungen in den Beständen. Auch bei notwenigen Baumfällungen sollen keine Lücken entstehen, die größer als eine Baumlänge sind.
- Förderung der Verjüngung. Auch Pionierbaumarten wie Pappeln und Birken und sogar Sträucher können einen Beitrag zum Aufbau eines waldtypischen Klimas leisten und den Boden beschatten und werden daher nicht entfernt.
- Aufbau von naturnah strukturierten Waldrändern im Stadtwald.
- Die Notwendigkeit aller Wege im umfassenden Wegenetz ist zu überprüfen und ggf. der Rückbau bestehender Wege vorzunehmen.
Leitlinie 7: Erfahrenes forstliches Fachpersonal soll das ganzheitlichen Waldökosystem-Management systematisch umsetzen.
- Die Reviergrößen sind an die Anforderungen eines ganzheitlichen Waldökosystemmanagements anzupassen.
- Waldarbeiten werden vorrangig mit eigenem, geschulten und ortskundigen Personal oder von erfahrenen, bekannten und mit den Anforderungen eines ganzheitlichen Waldökosystem-Management vertrauten Dienstleistern durchgeführt.
- Die Anzahl der Forstwirte soll im Abgleich der hier vorgeschlagenen Maßnahmen erhöht bzw. anpasst werden.
- Eine wertschätzende Personalführung und -entwicklung wird sichergestellt, damit das qualifizierte Personal die Ziele des Leitbilds aktiv unterstützt.
Leitlinie 8: Die reguläre Holznutzung soll zunächst ausgesetzt werden.
- Solange die im Rahmen des ganzheitlichen Waldökosystem-Managements angestrebten Ziele noch nicht erreicht sind, wird der aktuelle Verzicht auf die Holznutzung fortgeführt
- Handlungsempfehlung für etwaige Holznutzung: Die Holzernte soll boden- und bestandsschonend durchgeführt werden, die Auswirkungen auf das waldtypische Mikroklima sind so gering wie möglich zu halten.
- Das genutzte Holz soll aus Klimaschutzgründen in langfristige stoffliche Nutzungen gehen, um möglichst lange Kohlendioxid zu binden.
- Die Holznutzung soll grundsätzlich in einem tragbaren Verhältnis von Aufwand und Ertrag stehen.
- Sollten die Voraussetzungen für eine reguläre Holznutzung wieder erfüllt sein, soll eine Zertifizierung gemäß den Naturland-Kriterien geprüft werden.
Leitlinie 9: Erholungsnutzung & Umweltbildung sollen gefördert werden.
- Moderne Angebote der Waldpädagogik für alle Generationen, begleitet von einer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit, sollen das Informationsbedürfnis der Stadtbevölkerung erfüllen und dazu beitragen, das Wissen rund um den Wald zu stärken und die Wertschätzung des Stadtwalds zu fördern.
- Ein Konzept zur Umweltbildung, mit z.B. Lehrpfaden und Infotafeln soll den Bürger*innen die Funktionen des Stadtwaldes, aber auch seine Entwicklung (Vergangenheit und Zukunft) näherbringen und erklären. Dabei sollen bestehende Angebote (Bioversum, HessenForst, Naturfreunde etc.) eingebunden werden.
- Die bewegungsinduzierte Stadtwaldnutzung im Besonderen auch mit sport- und trainingsspezifischen Zielsetzungen soll gemeinsam mit forstlichen wie auch sportlichen Organisationen und Vereinen koordiniert werden, da der Stadtwald ein wichtiger, nicht normierter Sport- und Bewegungsraum für alle Menschen aller Altersgruppen ist und eine Funktion als Ausgleichs- und Dialogfläche für den urbanen Raum Darmstadts erfüllt.
- Die Erhöhung des Totholzanteils verändert die gewohnten Waldbilder; hier braucht es spezifische Aufklärungsarbeit, um die Akzeptanz der Maßnahme in der Bevölkerung zu erhalten bzw. zu gewinnen.
- Forstwirt*innen und Förster*innen stehen den Menschen für Fragen rund um den Stadtwald und dessen Entwicklung hin zu einem naturnahen Wald zur Verfügung.
- Über die naturbedingten Gefahren beim Aufenthalt im Wald und ihre Eigenverantwortung sollen die Waldbesucher*innen aufgeklärt werden.
Leitlinie 10: Umsetzung und Begleitung
- Die regelmäßige Erhebung von Grundlagen-Daten (Monitoring) ist erforderlich, um den Zustand der Waldökosysteme und ihrer Standortbedingungen zu erfassen und gemessen am Leitbild zu bewerten.
- Es soll ein Expertengremium eingerichtet werden, welches die Verantwortlichen bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen des Waldökosystem-Managements unterstützt und berät.
- Es wird empfohlen, dass bei Unsicherheiten verschiedene Vorgehensweisen experimentell erprobt werden. Diese Versuche sollten nach wissenschaftlichen Standards geplant, begleitet und ausgewertet werden
- Die Darmstädter Erfahrungen und Erkenntnisse sollen in der wissenschaftlichen und forstlichen Fachöffentlichkeit veröffentlicht und ein interdisziplinärer Austausch angestoßen werden.
- Der Runde Tisch Wald soll verstetigt werden, um die Umsetzung des ganzheitlichen Waldökosystem-Managements zu begleiten und um den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bei Zielkonflikten zu beraten.
- Mit der Entwicklung und Einrichtung eines GIS-basierten stadtwaldspezifischen Qualitätsmanagementsystems sollen die Umsetzung aller Maßnahmen und deren Effekte regelmäßig geprüft werden, so dass eine zeitnahe Anpassung von Maßnahmen möglich ist.
- Die Öffentlichkeit soll regelmäßig über ihren Stadtwald und alle vorgenannten Aktivitäten informiert werden.
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