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  1. Natur & Landschaft
  2. Wälder
  3. Wirtschaftswald
  • Forst ist nicht gleich Wald
  • Ende der FSC-Zertifizierung in Hessen
  • Land Hessen will 440.000 Habitatbäume fällen
Vorlesen

Forst ist nicht gleich Wald

Wie sehen bewirtschaftete Wälder in Hessen aus?

Holz ist ein wichtiger, nachwachsender Rohstoff. Bei der Produktion sollte aber zum Schutz von Artenvielfalt, Klima, Wasser und Boden auf eine naturorientierte Waldwirtschaft geachtet werden.


  • Im Wirtschaftswald wünscht sich die Holzindustrie einen hohen Nadelholzanteil und möglichst gleichförmige Bäume, die leicht entnommenwerden können. - Foto: Mark Harthun

  • Aber Fichtenwälder sind in Hessen instabil: Viele sterben aktuell aufgrund der zunehmenden Trockenheit - Foto: Mark Harthun

  • Der größere Teil unserer Wälder sind Buchenmischwälder. Meist nicht vielstufig, sondern in einer Altersklasse - Foto: Mark Harthun

  • Schwere Harvester auf Erntegassen alle 20-40 Meter verdichten den Boden und machen den Wald anfällig für Trockenheit - Foto: Mark Harthun

  • Für die Holzernte werden breite Holz-Abfuhrschneisen benötigt - Foto: Mark Harthun

  • Mit etwa 140 Jahren werden die Buchenbestände zur Hälfte ihres Lebens gefällt. Leider meist im Schirmschlag innerhalb kürzester Zeit. Diese Wälder ähneln Savannen. Der Schirmschlag bewirkt einen radikalen Abbruch des Waldklimas. Viele Arten verschwinden. Die verbleibenden Buchen sind Sonnenbrand und Trockenheit ausgesetzt, so dass viele rasch absterben. - Foto: Mark Harthun

  • Kahlschläge sollen eigentlich vermieden werden. Nun zwingt der Borkenkäfer an vielen Stellen dazu. Nadelwald folgt Nadelwald. Auf einer Kahlschlagsfläche wird eine neue Douglasienmonokultur begründet. - Foto: Mark Harthun

  • Statt auf Naturverjüngung zu setzen, wird häufig aufgeforstet - mit erheblichen Kosten für den Schutz vor Wildverbiss und Risiken bei Trockenheit - Foto: Hartmut Mai

  • Vorbildlich: Laubwaldverjüngung folgt Nadelwald in Schlangenbad. Laubwälder sind die stabilste Waldform in Hessen - Foto: Mark Harthun

  • Große, alte Bäume wie diese Eichen fehlen im Wirtschaftswald. Dabei sind gerade diese Bäume für viele Waldarten besonders wichtig - Foto: Mark Harthun

Im Zuge der forstwirtschaftlichen Nutzung wurden unsere Wälder stark verändert. Der Nadelwald-Anteil wird künstlich erhöht und beträgt in Hessen 41 Prozent. Vermehrt werden auch Baumarten wie die Douglasie eingebracht, die in ganz Deutschland nicht heimisch sind. Verwandte der gepflanzten Douglasie gab es zuletzt im Miozän (vor 23-5 Millionen Jahren). Damit ist sie in unseren Wäldern etwa so heimisch wie Elefanten, deren urzeitlicher Verwandter das Mammut war. Das Risiko solcher standortfremden Baumarten zeigt sich aktuell in den großen Schäden durch Dürre, Stürme, Waldbrände und Insektenschäden.

Grundsätzlich brauchen wir Holz als nachwachsenden Rohstoff. Allerdings sollten Wälder nicht nur als Produktionsstandorte angesehen werden. Sie müssen ökologisch nachhaltig bewirtschaftet werden. So wird auf Dauer nicht nur die Versorgung mit Holz gesichert. Auch der Erhalt der biologischen Vielfalt, der Schutz von Klima, Wasser und Boden, sowie die Möglichkeit zu Erholung und Naturerlebnis für den Menschen werden berücksichtigt. Erst Struktur- und Artenreichtum gibt Wäldern eine hohe Anpassungskraft an die sich verändernde Klimabedingungen, die heute offensichtlich sind.


Naturgemäße Waldwirtschaft

Hessen hat sich schon seit langem eine naturgemäße Waldwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. So ist der Laubwaldanteil in Hessen mit 58 Prozent auch deutlich höher als in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen oder Thüringen. Für den Staatswald gibt es eine Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS). Darin bekennt sich das Land zu einer besonderen Verantwortung für die Biodiversität im Staatswald. Im Konfliktfall genießen die Biodiversität, der Klimaschutz und die weiteren Schutzziele Vorrang vor den Nutz- und Erholungszielen. Der Laubwaldanteil soll leicht erhöht, der Nadelwaldanteil gesenkt werden.

Wenig Beschränkungen gibt es hingegen für den Kommunal- und Privatwald. Hier gibt das Hessische Waldgesetz (§4) nur wenige Regeln zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft vor und sollte dringend nachgebessert werden.


Land steigt aus der FSC-Zertifizierung aus

FSC-Logo - Foto: Vorholt/Berliner Forsten

FSC-Logo - Foto: Vorholt/Berliner Forsten

Nach dem Regierungswechsel entschied die neue Landesregierung (CDU/SPD) eine „Evaluierung“ der FSC-Zertifizierung, die die ganze Legislaturperiode dauern soll. Trotzdem wurden die Bewirtschaftung nach diesem Mindeststandard sofort gestoppt. Seit 2018 war der hessische Staatswald nach dem FSC-Siegel zertifiziert, mit rund 315.000 Hektar, die zweitgrößte Fläche an FSC-Wald in Deutschland (neben Baden-Württemberg). Gestoppt wurde auch die Förderung von Kommunen und privaten Waldbesitzer, die sich nach FSC zertifizieren lassen wollen.

FSC ist allerdings nur ein Mindeststandard für die Forstwirtschaft, kein Naturschutz-Gütesiegel. Daher sind darüber hinaus gezielte Maßnahmen für den Schutz der Arten und Lebensräume notwendig. Für den Landesbetrieb HessenForst gibt es dafür seit 2010 eine Naturschutz-Leitlinie, die 2022 noch mal deutlich verbessert wurde. Darin sind bereits viele gute Ansätze enthalten. Eigentlich sollte sie gemeinsam mit den Naturschutzverbänden inhaltlich weiterentwickelt und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden – tatsächlich bereitet die neue Landesregierung aber eine Neufassung vor, die ganz erhebliche Rückschritte für den Waldnaturschutz mit sich bringen soll.


- Positionspapier der hessischen Naturschutzverbände zu FSC
- Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald

Wälder in Schutzgebieten – Guter Waldschutz ist immer auch Definitionssache

In Hessen stehen 10.929 Hektar landeseigener Wald unter Naturschutz. Auf lediglich 3.100 Hektar dieser Waldflächen findet keine Nutzung mehr statt. Die restlichen geschützten Wälder werden weiterhin unterschiedlich stark forstwirtschaftlich genutzt.

In den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) wird der Zustand der Waldlebensräume nach einem Schema A/B/C bewertet. Dabei wurde das Bewertungsschema so gestrickt, dass fast jeder Bestand automatisch als „günstiger Zustand (B)“ eingestuft wird, selbst eine 5jährige Buchenverjüngung ohne Totholz. Denn es gibt einen Joker: Wenn der Flächenanteil von Baumarten, die nicht in den Lebensraumtyp gehören, geringer als 10 Prozent ist (was bei Naturverjüngung die Regel ist), rutscht der Wald automatisch in den günstigen Erhaltungszustand. Entsprechend strukturarme Wälder sind jedoch definitiv nicht in der Lage, die lebensraumtypischen Arten zu beinhalten.

Diese Aufnahmen stammen aus Wäldern in hessischen FFH-Gebieten und zeigen, wie unterschiedlich Wälder in Naturschutzgebieten aussehen können:



Ist der Zustand schon „sehr gut (A)“, dürfen in dem Gebiet sogar Maßnahmen ergriffen werden, die den Zustand verschlechtern. Dies widerspricht klar dem Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie. Das hessische Umweltministerium strebt im Staatswald in FFH-Gebieten lediglich einen Laubwaldanteil von langfristig 70 Prozent an. Wenn „nur“ Tier- und Pflanzenarten geschützt werden sollen, sollen sogar 50 Prozent reichen. Bis zu 50% nicht standortheimische Baumarten dürfen dort eingebracht werden. Für den Kommunal- und Privatwald gibt es gar keine Vorgaben.


Sehr selten: das Grüne Besenmoos (Dicranum viride) - Foto: Werner Manzke

2016 klagte der NABU gegen das Land, weil es in dem Europäischen Schutzgebiet „Laubacher Wald“ die übliche Forstwirtschaft („gute fachliche Praxis“) fortgesetzt hat, ohne Rücksicht auf vorkommende seltene Arten zu nehmen. Vor dem Gießener Verwaltungsgericht kam es zur Verhandlung nach dem Umweltschadensgesetz, weil der Bestand des seltenen Grüne Besenmooses nach mehreren Holzeinschlägen um 77% zurückgegangen war. Das Gericht bestätigte den „erheblichen“ Umweltschaden. Für die Kammer bestehe „kein Zweifel daran, dass die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes nicht dienlich ist, um den Fortbestand des Grünen Besenmooses zu gewährleisten, sondern vielmehr zu einer Gefährdung bzw. Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Moosart führt“. Das Gericht betonte, dass es „kein im Regelfall gegebenes Privileg für eine frühere land- oder forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsweise“ gebe.

Mehr zur NABU Klage Laubacher Forst.

Dauerwald statt Altersklassenwald

Bisher werden Laubwälder im Alter zwischen 120 und 140 Jahren relativ rasch abgeerntet. Nach einer ersten Auflichtung wird die Naturverjüngung abgewartet und dann rasch abgeräumt (Großschirmschlag). So entstehen vielerorts erneut gleichaltrige Wälder einer Altersklasse. Dies birgt gleich mehrere Probleme: Die wenigen älteren Bäume stehen frei und sterben durch Sonnenbrand oder Windwurf schnell ab. So fehlen wirklich alte Bäume in den Wirtschaftswäldern. Der starke Eingriff verändert das Waldinnenklima radikal, so dass viele waldtypischen Arten verschwinden. Und der neue Wald ist nicht mehrschichtig und reichstrukturiert, sondern einförmiger Stangenwald.

In Dauerwäldern gibt es keine radikale Erntezeit von 20 Jahren. Hier werden kontinuierlich einzelne Stämme entnommen. Der Wald behält immer seinen vielstufigen Waldcharakter und mehr Bäume erreichen ein hohes Alter.

Das Land Hessen hat seinen Landesbetrieb HessenForst in seiner Richtlinie zur Bewirtschaftung des Staatswaldes eigentlich seit langem auch zur langfristigen Dauerwaldentwicklung verpflichtet: Das Ziel ist die Entwicklung vitaler, stabiler und ungleichförmig strukturierter Mischbestände. Aktuell wird die Dauerwaldentwicklung aber durch stellenweise starke Einschläge (40-50% des Vorrats innerhalb von 10 Jahren) unmöglich gemacht. Die entscheidenden Umsetzungsschritte fehlen noch.



  • Dieser Buchen-Hallenwald ist ein klassischer Altersklassenwald -Foto: Mark Harthun

  • Im Dauerwald findet man Bäume aus verschiedenen Altersklassen -Foto: Mark Harthun

Das 20 Prozent Ziel - Wie sich der NABU die Bewirtschaftung von Wäldern vorstellt:

In der Koalitionsvereinbarung hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, „besonders schützenswerte alte Bäume (‚Methusalembäume‘) sowie unsere alten Buchenwaldbestände … (zu) bewahren“. Ein geeignetes Mittel wäre der Dauerwald. Der NABU fordert, künftig in erntereifen Beständen grundsätzlich nicht mehr als 20 Prozent des Vorrates innerhalb von 10 Jahren zu ernten. Da immer noch Holz nachwächst, zieht sich dann die Ernte über viele Jahrzehnte. Die Ernte wird also gestreckt, die Holz-Einnahmen gehen nicht verloren, sondern werden nur zeitlich verschoben. So kann ein vielstufiger Dauerwald entstehen. In Baden-Württemberg ist dies bereits eine Selbstverständlichkeit.


Junge Schwarzstörche im Nest - Foto: Michael Rüttiger

Junge Schwarzstörche im Nest - Foto: Michael Rüttiger

Zusätzlich müssen alle forstlichen Maßnahmen in FFH-Gebieten grundsätzlich immer auf eine Optimierung des Erhaltungszustandes des Waldes, also den Zustand A, hinarbeiten. Das heißt nicht, dass eine forstliche Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist. Die Nutzung muss nur so angepasst werden, dass das Waldklima erhalten bleibt und wichtige Elemente wie Hallenwälder und ungenutzte Naturwaldbereiche mit wichtigen Waldstrukturen erhalten bleiben. In vielen großen Wald-FFH-Gebieten konnte dies durch die Auswahl der Kernflächen schon erreicht werden.

Allgemein muss außerdem gelten, dass in EU-Vogelschutzgebieten zur Brutzeit keine Bewirtschaftung stattfinden darf. Im Umfeld der Nester von Schwarzstörchen oder Greifvögeln muss auch im Winter auf Einschlag verzichtet werden, um die Tiere nicht durch Lebensraumveränderung zum Abwandern zu zwingen.


Transparenz im Bürgerwald

Gefällte Bäume wie hier im Staatsforst Reinhardswald erregen schnell die Gemüter besorgter Anwohner - Foto: Mark Harthun

Gefällte Bäume wie hier im Staatsforst Reinhardswald erregen schnell die Gemüter besorgter Anwohner - Foto: Mark Harthun

Bisher sind die Alterstruktur des Staatswaldes und die forstlichen Planungen ein streng gehütetes Geheimnis. Da wundert es nicht, dass das Vertrauen zur Forstwirtschaft schwindet und sich überall im Land Bürgerinitiativen gründen, die zu starke Holzeinschläge anprangern. Der öffentliche Wald ist Bürgerwald. Daher muss den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben werden, alle nötigen Informationen zum Bestand und zur Planung im Bürgerwald zu erhalten. Die Daten der Forsteinrichtung müssen künftig transparent gemacht und bei der Planung eine Mitwirkungsmöglichkeit für die Naturschutzverbände geschaffen werden.


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