Rücksicht nehmen beim Heckenschnitt
Brutsaison der Vögel von März bis Ende Juli beachten
Hecken wachsen im Mai und Juni schnell und deswegen zücken viele Gartenbesitzer, kommunale Bauhöfe und Parkverwaltungen die Heckenscheren, um dem Wuchs Einhalt zu gebieten. Trotzdem ist es ratsam, mit dem Rückschnitt der Hecken und Sträucher noch einige Wochen zu warten. Denn die Fortpflanzungszeit ist für viele Vogelarten noch nicht vorbei. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie beispielsweise, Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten, Friedhöfen und Parkanlagen. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben.
Vor dem Schneiden nach Nestern suchen
Wer zu diesem Zeitpunkt seine Hecke schneidet, riskiert das Leben der kleinen Nestlinge, denn Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden. Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch mal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt. Den NABU erreichen immer wieder Anrufe besorgter Bürger*innen, die von teils radikalen Heckenschnitten während der Brutzeit berichten. Hecken und Gebüsche dürfen nicht ohne jede Rücksicht kahlgeschoren werden. Vor dem Schnitt gehört einen intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest sollten am besten nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden, denn häufig werden Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken tot aufgefunden.
Gesetzlicher Hintergrund des Heckenschutzes
In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.
Während der Schonfrist sind zulässig:
1. Leichte Form- und Pflegeschnitte von Sträuchern und Hecken zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie Schnitte zur Erhaltung der Verkehrsicherheit .
Bei diesen erlaubten Pflegeschnitten gilt: Schauen Sie zunächst nach, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Nur wenn Sie das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ihren Schnittmaßnahmen beginnen. Die Bestimmungen des Artenschutzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und sämtliche Grünflächen in Dörfern und Städten. Denn nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.
2. Das Fällen von Bäumen, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sowie das Fällen von Bäumen in Haus-und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünflächen und Friedhöfen. Auch hier ist der Artenschutz zu beachten!
Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG gelten als Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde – immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden
Hecken sind wertvolle Lebensräume
Im Schutz einer Hecke bildet sich im Garten ein günstiges Kleinklima; Hecken filtern Staub, Schmutz und schädliche Abgase, und wirken lärmdämpfend. So bieten sie in dicht besiedelten Gebieten einen Schutz vor negativen Umwelteinflüssen und gleichzeitig einen Lebensraum für zahlreiche Tiere. Sie bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und auch Nahrung.
Wir zeigen Ihnen hier eine kleine Auswahl an Tieren, die in unseren Hecken leben.
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