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  1. Natur & Landschaft
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  3. Heckenschnitt
  • Rücksicht nehmen beim Heckenschnitt
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Rücksicht nehmen beim Heckenschnitt

Brutsaison der Vögel von März bis Ende Juli beachten

Viele Gartenbesitzer schneiden im Mai und Juni ihre Hecke, damit es "gepflegt" aussieht. Vögel wie Amsel, Rotkehlchen und Co sind aber mit der Brut noch nicht durch und füttern ihre Jungen. Deswegen: Geduld und abwarten bis Ende Juli mit dem Heckenschnitt.


Hecke mit Liguster, Hainbuche, Holunder und Ahorn - Foto: Sybille Winkelhaus

Hecke mit Liguster, Hainbuche, Holunder und Ahorn - Foto: Sybille Winkelhaus

Hecken wachsen im Mai und Juni schnell und deswegen zücken viele Gartenbesitzer, kommunale Bauhöfe und Parkverwaltungen  die Heckenscheren, um dem Wuchs Einhalt zu gebieten. Trotzdem ist es ratsam, mit dem Rückschnitt der Hecken und Sträucher noch einige Wochen zu warten. Denn die Fortpflanzungszeit ist für viele Vogelarten noch nicht vorbei. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie beispielsweise, Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten, Friedhöfen und Parkanlagen. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben.


Vor dem Schneiden nach Nestern suchen

Amselnest in Brombeere - Foto: Sybille Winkelhaus

Amselnest in Brombeere - Foto: Sybille Winkelhaus

Wer zu diesem Zeitpunkt seine Hecke schneidet, riskiert das Leben der kleinen Nestlinge, denn Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden. Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch mal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt. Den NABU erreichen immer wieder Anrufe besorgter Bürger*innen, die von teils radikalen Heckenschnitten während der Brutzeit berichten. Hecken und Gebüsche dürfen nicht ohne jede Rücksicht kahlgeschoren werden. Vor dem Schnitt gehört einen intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest sollten am besten nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden, denn häufig werden Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken tot aufgefunden.


Gesetzlicher Hintergrund des Heckenschutzes

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Während der Schonfrist sind zulässig:

1. Leichte Form- und Pflegeschnitte von Sträuchern und Hecken zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie Schnitte zur  Erhaltung der Verkehrsicherheit .

Bei diesen erlaubten Pflegeschnitten gilt: Schauen Sie zunächst nach, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Nur wenn Sie das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ihren Schnittmaßnahmen beginnen. Die Bestimmungen des Artenschutzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und sämtliche Grünflächen in Dörfern und Städten. Denn nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

2. Das Fällen von Bäumen, die im Gartenbau erwerbswirtschaftlich genutzt werden, sowie das Fällen von Bäumen in Haus-und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünflächen und Friedhöfen.  Auch hier ist der Artenschutz zu beachten!

Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG gelten als Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde – immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden

Hecken sind wertvolle Lebensräume

Im Schutz einer Hecke bildet sich im Garten ein günstiges Kleinklima; Hecken filtern Staub, Schmutz und schädliche Abgase, und wirken lärmdämpfend. So bieten sie in dicht besiedelten Gebieten einen Schutz vor negativen Umwelteinflüssen und gleichzeitig einen Lebensraum für zahlreiche Tiere. Sie bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und auch Nahrung.

Wir zeigen Ihnen hier eine kleine Auswahl an Tieren, die in unseren Hecken leben.



Mehr Infos

Liguster - Foto: Helge May
Kein Garten ohne Hecke

Heimische Wildsträucher bieten bunte Blüten, attraktives Laub, leckere Früchte und Lebensraum für Tiere. Der Herbst gilt allgemein als idealer Zeitpunkt für das Pflanzen von Gehölzen. Werden einige Grundregeln beachtet, ist dies aber auch im Frühjahr kein Hexenwerk. Mehr →

Gewöhnlicher Schneeball - Foto: Helge May
Hecken schaffen Lebensraum

In vielen Gärten werden vorrangig exotische Ziergehölze oder Nadelbäume gepflanzt, die für die heimische Tierwelt nur von geringem ökologischem Nutzen sind. Wesentlich reicher ist das Tierleben in einer Hecke aus heimischen Wildsträuchern. Mehr →

Blaumeise an Sonnenblume - Foto: NABU/Hans-Jürgen Janda
Wie die Vögel in den Garten kommen

Mit der schrittweisen Gestaltung Ihres Gartens haben Sie es in der Hand, Vögeln und vielen weiteren Tieren einen attraktiven Lebensraum zu schaffen. Wir geben viele Tipps, wie man die gefiederten Freunde in sein grünes Wohnzimmer locken kann. Mehr →

Vielfalt im Garten

Hausrotschwanzmännchen mit Insektenbeute - Foto: Frank Derer

Von Amsel bis Zilpzalp

Die 40 häufigsten Gartenvögel im Porträt.

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Amselküken - Foto: Walter Wimmer

Jungvögel bitte nicht aufnehmen

Zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind.

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Tagpfauenauge an Weide - Foto: Helge May

Schmetterlingsvielfalt im Garten

Wer eine bunte Vielfalt an Schmetterlingen im Garten erleben möchte, muss seine Grünfläche naturnah gestalten. Wir geben Tipps für Gartenfreunde.

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Termine

10.06. 18:00 Uhr

Pflegearbeiten
65396 Walluf

11.06. 08:30 Uhr

Wanderung Grüne Mitte
63477 Maintal

11.06. 10:30 Uhr

Pflanzenexkursion Rheinsteig
65391 Lorchhausen

15.06. 18:00 Uhr

Vogelspaziergang Auwald-Entwicklungsflächen
64589 Stockstadt am Rhein

18.06. 10:00 Uhr

Botanische-ornithologische Exkursion
63110 Rodgau

18.06. 10:30 Uhr

Offene Hütte
64546 Mörfelden-Walldorf

21.06. 15:30 Uhr

Befüllen und Aufstellen Insektenhotel
63589 Linsengericht

25.06. 14:00 Uhr

Naturforscherwerkstatt Brennnesseln
64589 Stockstadt am Rhein

30.06. 21:30 Uhr

Glühwürmchen- und Fledermauswanderung
64546 Mörfelden-Walldorf

01.07. 09:30 Uhr

Heumahd
64546 Mörfelden-Walldorf

02.07. 12:00 Uhr

Familien- und Kinderfest
35686 Dillenburg

05.07. 15:30 Uhr

Herstellen von Vogeltränken
63589 Linsengericht

  • Weitere Termine


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NABU Hessen
Friedenstraße 26
35578 Wetzlar

Telefon 06441.67 904-0 | Fax - 29
NABU@NABU-Hessen.de

Fragen zu Natur und Umwelt?
NABU-Naturtelefon:
Tel. 030.28 49 84-60 00

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