Das Mauswiesel ist ideal an das Jagen von Mäusen angepasst. - Foto: Heinz Diehl
Vielfalt der Säugetiere schützen
Keine Jagd auf Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder



Der Entwurf der neuen hessischen Jagdverordnung sieht vor, den vier kleinen Beutegreifern künftig wieder nachzustellen zu können. Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder stehen aber auf der hessischen Roten Liste bedrohter Arten. Während der Iltis als "stark gefährdet" (2) eingestuft wird und der Baummarder auf der Vorwarnliste (V) platziert ist, liegt für Mauswiesel und Hermelin keine ausreichende Datengrundlage vor, um die Bestandstrends überhaupt bestimmen zu können (D).
Mauswiesel, Iltis, Hermelin und Baummarder stehen auf der hessischen Roten Liste bedrohter Arten. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sie zu verfolgen, zu fangen und zu töten.
Maik Sommerhage, Landesvorsitzender NABU Hessen
Die Landesregierung ist dazu aufgerufen, die gefährdeten Mardertiere weiter unbehelligt zu lassen. Die vom Land ins Feld geführten Gründe für eine Bejagung, Hilfe für Bodenbrüter und Singvögel, sind fachlich nicht haltbar. Für die Vögel braucht es vielmehr einen besseren Schutz ihrer Lebensgrundlagen und den Verzicht auf Insektizide. Mauswiesel, Hermelin und Baummarder sind sogar ausgewiesen nützlich. Als effektive Mäusejäger helfen sie bei der Wiederaufforstung. Dort, wo Kahlschlagflächen vergrasen, siedeln sich viele Mäuse an und fressen die jungen Baumwurzeln weg. Mit dem effektiven Fangen von Mäusen sind die flinken Marder Baumschützer ersten Grades. Auch in der Landwirtschaft sind die Tiere wirkungsvolle Helfer. Es gibt deshalb weder praktisch noch ethisch einen vernünftigen Grund, die Marder zu verfolgen, zu fangen und zu töten.
Keine Verlängerung der Jagdzeit auf Vögel
Auch die geplante Jagdzeitverlängerung auf Grau-, Kanada- und Nilgänse ist abzulehnen. Bei einem Beginn der Jagdsaison schon im Juli muss noch mit Jungvögeln gerechnet werden. Zumindest in Vogelschutz-Gebieten sollte eine ganzjährige Schonfrist gelten. Die Gänsejagd in den Schutzgebieten führt zu erheblichen Störungen von anderen bedrohten Wasservögeln. Zudem können selbst Experten manchmal nur schwer entscheiden, ob sie eine Graugans oder eine seltene Saat- oder Bläßgans vor sich haben. Es ist nicht auszuschließen, dass die gefährdeten Gänse versehentlich mit abgeschossen werden Zudem erhöht sich der Nahrungsbedarf der Gänse beim Aufscheuchen durch die Jagd, was Konflikte mit der Landwirtschaft verstärken kann.
Für die beliebte Stockente, die auch in vielen Parkanlagen zu Hause ist, muss es künftig eine ganzjährige Schonzeit geben. Die Stockente zeigt in Deutschland eine starke Abnahme von über 50 % ihres Bestands in den letzten 25 Jahren und steht inzwischen ebenfalls auf der hessischen Roten Liste. Bei nur noch 6.000 Brutpaaren in Hessen wurden im vergangenen Jagdjahr ganze 1.798 Stockenten erlegt. Das Abschießen verstärkt den Negativtrend nur noch weiter. Arten, die auf der Roten Liste stehen, sollten grundsätzlich nicht gejagt werden.
Wölfe ganzjährig schützen
Der Wolf sollte nicht in die neue hessische Jagdverordnung aufgenommen werden. Angesichts der sehr geringen Zahl von Wölfen von nur 18 nachgewiesenen Tieren in ganz Hessen im Monitoringjahr 2024/25 und einem negativen Trend von 7 Territorien in 2022/23 auf nur noch 3 Territorien in 2024/2025 ist eine Bejagung nicht zu verantworten.
Im ersten Halbjahr 2025 wurde nur eine geringe Zahl von Nutztierschäden mit 5 Übergriffen auf Schafe und 2 auf Gatterwild verzeichnet. In der gesamten kontinentalen biogeografischen Region kann nicht von einem guten Erhaltungszustand gesprochen werden, so dass es für eine Bejagung keine sachliche Rechtfertigung gibt. Wichtiger ist es, für einen effektiven und solidarischen Herdenschutz in Hessen zu sorgen und die Schafhalter besser zu unterstützen. Herdenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die über die Eigenverantwortung des Einzelnen weit hinausreicht und zusammen angepackt werden muss. Er kann nur erfolgreich sein, wenn er flächendeckend erfolgt. Schon wenige Tierhalter*innen, die keinen ausreichenden Herdenschutz betreiben, können die Bemühungen aller anderen zunichtemachen, da Wölfe an ihren nicht wolfsabweisend geschützten Weiden das Überwinden von Zäunen erlernen.
NABU-Stellungnahme zur Jagverordnung
Die vollständige Stellungnahme des NABU Hessen zur Änderung der hessischen Jagdverordnung kann hier heruntergeladen werden.