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Gesunde Natur für unsere Zukunft

Das Land Hessen muss die EU-Wiederherstellungs-Verordnung der Natur ambitioniert umsetzen

Der NABU fordert den Umweltminister Ingmar Jung auf, die EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur in Hessen zügig und ambitioniert umzusetzen. Ohne intakte Ökosysteme gibt es keine gesunde Natur und keine zukunftsfeste Landwirtschaft.


  • Der Wald ist ein wichtiger Verbündeter im natürlichen Klimaschutz – Foto: NABU/ProPark

    Der Wald ist ein wichtiger Verbündeter im natürlichen Klimaschutz – Foto: NABU/ProPark

  • Landesvorsitzender Maik Sommerhage erläutert die Resolution - Foto: Berthold Langenhorst

    Landesvorsitzender Maik Sommerhage erläutert die Resolution - Foto: Berthold Langenhorst

  • Die über 140 Delegierten verabschieden die NABU-Resolution - Foto: Berthold Langenhorst

    Die über 140 Delegierten verabschieden die NABU-Resolution - Foto: Berthold Langenhorst

  • In naturnahen Wäldern erholt sich auch die Tierwelt - Foto: WWF EU

    In naturnahen Wäldern erholt sich auch die Tierwelt - Foto: WWF EU

Auf der Landesdelegiertenversammlung des NABU Hessen Ende Juni in Nidda forderten die über 140 Delegierten Umweltminister Ingmar Jung in einer Resolution dazu auf, die EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur in Hessen zügig und ambitioniert umzusetzen. "Ohne Bestäuber keine stabilen Ernten. Ohne gesunde Böden kein Puffer gegen Starkregen und Trockenperioden. Kurzum: Ohne gesunde Ökosysteme keine zukunftsfeste Landwirtschaft. Umso größer ist die Verantwortung für Umweltminister Ingmar Jung, sich für die Wiederherstellungsverordnung in Hessen zu engagieren. Sie sichert langfristig Erträge und eröffnet außerdem Landwirtinnen und Landwirten ein neues Geschäftsfeld, indem sie für Naturschutzmaßnahmen honoriert werden“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Maik Sommerhage.


EU-Verordnung ist eine Zukunftschance für Hessen

Umweltminister Ingmar Jung und acht weitere CDU-Umwelt- bzw. Landwirtschaftsminister hatten Mitte Juni bei der EU-Kommission die komplette Aufhebung des Europäischen Renaturierungsgesetzes beantragt. Und dies im Alleingang, ohne Abstimmung in der Hessischen Regierungskoalition. Das kommt einem Frontalangriff auf die Lebensgrundlagen der Menschen gleich.


Für unsere Wirtschaft, Ernährungssicherheit und Gesundheit sind wir auf eine intakte Natur angewiesen. Wiederherstellungs-Maßnahmen bringen nachweislich auch einen hohen ökonomischen Mehrwert.

NABU-Landesvorsitzender Maik Sommerhage

Die „Attacke“ der Umweltminister ist sehr kurzsichtig und könne auch nicht im Interesse der Landnutzer sein. Der hessische Umweltminister sollte, so die Delegierten, die Verordnung als Zukunftschance begreifen und gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz dafür sorgen, dass sie tatkräftig mit Leben gefüllt wird. „Dringlich ist es nun, den Wiederherstellungsplan zu erarbeiten, die Finanzierung auf eine solide Grundlage zu stellen und neben der Planung sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Jetzt liegt es am Umweltministerium, diese Chance zu nutzen und das Gesetz wirkungsvoll für Natur und Landwirtschaft auszugestalten“, erläutert Sommerhage.



  • Wird immer seltener: Feldlerche - Foto: Manfred Delpho
  • Kaum noch zu sehen: Gemeiner Bläuling - Foto:Carsten Heinecke
  • Braucht naturnahe Gewässer: Grasfrosch - Foto: Thomas Thieme/www.naturgucker.de

Beim Schutz der Natur geht es um lebensnotwendige Ökosystemleistungen wie sauberes Wasser, fruchtbare Böden und saubere Luft. „Für unsere Wirtschaft, Ernährungssicherheit und Gesundheit sind wir auf eine intakte Natur angewiesen. Wiederherstellungsmaßnahmen bringen nachweislich auch einen hohen ökonomischen Mehrwert“, so Maik Sommerhage. Die ökologische Existenzsicherung ist dabei auch wesentlich für die Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise, darunter an Extremwetterereignisse wie Dürren oder Hochwasser. Intakte Wiesen, Feuchtgebiete, Wälder und Moore tragen zudem als natürliche Kohlenstoffsenken nicht unerheblich zum Klimaschutz bei.


Viele Hausaufgaben für den Umweltminister

Trotz einer eigenen Biodiversitätsstrategie hat das Land Hessen noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Viele geschützte Tiere, Pflanzen und Lebensräume befinden sich weiterhin in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. So sind etwa die hessischen Vogelbestände in den letzten 24 Jahren um über 50 Prozent geschrumpft: Im Offenland gilt dies z. B. für Schleiereule, Bluthänfling, Feldlerche, Feldschwirl, Rebhuhn, Braunkehlchen und Kiebitz. In den Wäldern für Waldohreule und Waldlaubsänger, in den Auen für Gelbspötter, Teichrohrsänger, Rohrammer und Kuckuck. „In einer solchen Lage Initiativen zur Abschaffung der Wiederherstellungs-Verordnung der Natur zu unterstützen, ist kontraproduktiv und letztlich zukunftsblind“, erklärt Maik Sommerhage.


0.2 MB - NABU-Resolution zur EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur
 

Hintergrund: Was ist das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur?

Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union die Wiederherstellungs-Verordnung der Natur (Nature Restoration Law) verabschiedet. In zwei Schreiben an die EU-Kommission sowie den Bundesminister für Landwirtschaft fordern die unionsgeführten Umwelt- bzw. Agrarministerien, darunter auch das hessische, die Verordnung vollständig aufzuheben. Mit ihr sollen zerstörte Ökosysteme wiederhergestellt werden, um die biologische Vielfalt zu stärken und so auch die Landwirtschaft widerstandsfähiger im Klimawandel zu machen. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen auf mindestens 20% der Landfläche eingeleitet werden sollen. Bis 2050 sind alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederherzustellen. Dies gilt für die Lebensräume und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, für Waldökosysteme, Meeres- und Küstenökosysteme, Süßwasserökosysteme und Auen, landwirtschaftliche Ökosysteme, städtische Ökosysteme und Bestäuber-Populationen.

Die Wiederherstellungsverordnung der Natur ist ein wichtiges Instrument, um eine Trendumkehr einzuleiten und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten in der Verordnung bewusst keinen starren Umsetzungsrahmen vorgeschrieben, sondern Flexibilität für konkrete Maßnahmen eingeräumt. Die Verordnung wurde in den Verhandlungen mehrfach mit Kompromissen angepasst und demokratisch legitimiert, auch mit Stimmen der EVP-Fraktion, also der Parteifamilie der CDU im Europäischen Parlament. Der NABU Hessen spricht sich für eine entschlossene Wiederherstellung der Natur und die ambitionierte Umsetzung der Naturschutzgesetzgebung in Hessen und ganz Deutschland aus.



Mehr Infos zur EU-Wiederherstellungsverordnung

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Landesvorsitzender Maik Sommerhage - Foto: Marleen Konn
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Bienen im Jahresverlauf
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