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Vom Todesstreifen zur Lebensader
Vom Todesstreifen zur Lebensader
Zwei Zäune, Minen und Selbstschussanlagen trennten etwa 30 Jahre lang den Westen und den Osten Deutschlands. Die innerdeutsche Grenze wurde daher "der Todesstreifen" genannt. Die Flächen wurden aus der Nutzung genommen. Auch der grenznahe Bereich wurde Grenzstreifen am sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik aufgrund der Sackgassen-Situation nur sehr wenig genutzt.
Nach der Wiedervereinigung haben Untersuchungen belegt, dass der frühere Grenzstreifen ein wertvoller Rückzugsraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten geworden war. Auf der Länge von 1.390 km hatte sich von der Ostsee bis zum Fichtelgebirge eine Lebensader mit interessanten Lebensräumen und zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Statt an anderer Stelle mit viel Geld und Mühe einen Biotopverbund neu herzustellen, tritt der NABU dafür ein, dieses bereits bestehende "Grüne Band" durch die Ausweisung von Schutzgebieten und gezielter Landschaftspflege zu erhalten. Diese Meinung wurde 1990 auch von Politikern aller Parteien geteilt. Forderungen und Versprechungen ließen damals auf eine zügige, systematische Unterschutzstellung hoffen. Da das Bundesland Hessen keinen eigenen Anteil an dem Grenzstreifen hat, ist es in der Pflicht, zur Sicherung des Bandes benachbarte wertvolle Lebensräume im früher genannten "Zonenrandgebiet" als Schutzgebiete auszuweisen. Sie stehen mit dem 50-200m breiten Grenzstreifen in funktionellem Zusammenhang.
Der NABU Hessen hat nach 10 Jahren Bilanz gezogen. Nach Anordnung des Hessischen Naturschutzministeriums (HMLFN 1991) sollten in einem ersten Schritt 45 Naturschutzgebiete, in einem zweiten noch einmal 91 Naturschutzgebiete umgehend ausgewiesen werden. Tatsächlich ausgewiesen wurden jedoch innerhalb von 10 Jahren nur 18 Naturschutzgebiete. Damit das Grüne Band nicht zum "Grünen Faden" verkümmert, müssen die Ausweisungen 5 km östlich und westlich der Grenze weiter vorangetrieben werden. Der NABU hat daher die drei Umweltministerien in Hessen, Thüringen und Bayern aufgefordert, das Großprojekt nicht zu verschleppen.
In erster Priorität sollten die vom NABU vorgeschlagenen Gebiete entlang der Grenze gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH)Richtlinie an die Europäische Kommission nach Brüssel gemeldet werden, um den jetzigen Zustand zu sichern.
In zweiter Priorität sollte die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgen, in denen sich die Natur unbeeinflusst entwickeln kann. Dies betrifft in erster Linie Wälder. Der NABU hat in Grenznähe insgesamt 8 Wald-Naturschutzgebiete vorgeschlagen, in denen eine natürliche Entwicklung zugelassen werden sollte. Darüber hinaus muss dann endlich die Anordnung des Umweltministeriums von 1991 zur Ausweisung der Schutzgebiete umgesetzt werden. Insgesamt fehlen noch über 70 Naturschutzgebiete.
Der NABU wird auch in Zukunft ein wachsames Auge auf die Sicherung dieser Highlights haben.

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